Abgeschickt von Helga Hirth am 02 November, 2011 um 10:45:45
Hallo Forum,
ich wohne in Sachsen-Anhalt und gehöre zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft von 4 Partein.Neben unserem Grundstück wird ein Einfamilienhaus errichtet, das fast vor der Fertigstellung steht. Da wir die Einhaltung des Grenzabstandes(muss in S/A 3,00 m betragen) anzweifelten, wandten wir uns im Juli an das Bauamt. Gestern bekamen wir endlich nach mehreren Zwischenanfragen Bescheid. Der Abstand der Giebelseite beträgt 2,75 m. Außerdem sind dort 3 Fenster eingebaut. Ein Einverständnis unserer seits liegt nicht vor.
Was können wir tun?
Helga