Grenzabstand Terrasse auf Garage


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Abgeschickt von Baumann am 06 November, 2011 um 19:03:26

Hallo,

ich habe in Baden Würrtemberg eine Garage mit 9m auf einer Grenze gebaut. Die Garage wurde genehmigt und im Bauantrag mit einer Zeichnung mit Terrassenplatten auf dem Garagendach bis 2,5m an die Grenze eingetragen. Zwischen den 2,5m Grenzabstand ist noch ein Grünstreifen und Kiesbelag eingezeichnet.
Der Dachbelag wurde mit Isolierung und Betonplatten bis an die Grenze ausgeführt. Dies ist jetzt 2 Jahre her. Nun hat sich der Nachbar beschwert und das Bauamt hat eine Aufforderung mit Rückbau der Terrasse auf 2,5 m gefordert und verlangt das anlegen des Grünstreifens. Das Garagendach wird nicht als Terrasse genutzt, lediglich eine Wäschespinne wird verwendet. Ich habe gelesen, dass eine Garage ein priveligiertes Gebäude ist, und dadurch auf die Grenze gebaut werden darf. Eine Terrasse darauf jedoch nicht. In einem Urteil habe ich folgendes Gefunden: Für eine Dachterrasse auf einer Garage
gilt kein Grenzabstand:OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 1 A 10952/00. Sicherlich ist dies nicht BaWü, aber vielleicht gilt dies allgemein? Ich möchte den Dachbelag nicht zurück bauen. Was kann man tun?

Grüße und vielen Dank Baumann



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