Re: Artikel 7 Absatz 4 BayBO


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Abgeschickt von Bauamt am 11 November, 2011 um 14:06:43:

Antwort auf: Artikel 7 Absatz 4 BayBO von WaPe am 11 November, 2011 um 13:17:58:

Sie haben offensichtlich in eine alte BayBO geschaut. Abstandsflächen sind in der aktuell gültigen BayBO-2008 in Art. 6 geregelt.

: Hallo,
: also - vorneweg: ich bin leider (?) ein total "unbeschriebenes Blatt" was Gesetze angeht.
: Artikel 7 Absatz 4 BayBO besagt doch, daß bei Grenzbebauung eine "Gesamtlänge der Außenwände von 8m je Grundstücksgrenze" nicht überschritten werden darf.
: Fragen:
: > Ist diese Angabe für ganz Bayern gültig oder können örtliche Bauvorschriften andere Maße erlauben?
: > Hat dieser Artikel auch für Carports Gültigkeit?
: > Geht es bei dieser Längenangabe nur um die reine Wand-Länge oder auch um die Dach-Länge?
: Vielen Dank





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