Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 28 November, 2011 um 19:04:06:

Antwort auf: Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist von elisa am 27 November, 2011 um 23:42:07:

Ohne vollstänige Unterlagen kann eine Behörde nicht entscheiden. Warum sollte also eine Behörde weniger Bearbeitungszeit haben, nur weil ein Bauherr einen Bauantrag erstmal unvollständig einreicht ?

Extrembeispiel:
Sie reichen einen Bauantrag ohne Baupläne ein. Die Behörde fordert (umgehend) die Baupläne nach. Nach 2 Monaten und 3 Wochen schicken Sie die Baupläne zur Behörde und erwarten dann innerhalb einer Woche eine Baugenehmigung, da die 3 Monate ja nunmehr fast um sind ...


Noch eine Anmerkung:
Die ursprünglich genannten 3 Monate ergeben sich aus der bundesweit gültigen VwGO. Einige Bundesländer haben für Baugenehmigungsverfahren abweichende Vorschriften mit ggf. anderen Fristen erlassen. In diesen Bundesländern, gehen die spezielleren Vorschriften natürlich vor.

: Die fehlenden Unterlagen wurden vor etwa 2,5 Monaten eingereicht. Danach waren aber noch die Anhörungen!

: Haben die Anhörungen keinen Einfluss auf den Fristverlauf? Gilt für die Frist nur die Vollständigkeit der Unterlagen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]