Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist


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Abgeschickt von elisa am 28 November, 2011 um 20:45:52

Antwort auf: Re: Bauantrag Bearbeitungsfrist von Bauamt am 28 November, 2011 um 19:04:06:

"Ohne vollstänige Unterlagen kann eine Behörde nicht entscheiden. Warum sollte also eine Behörde weniger Bearbeitungszeit haben, nur weil ein Bauherr einen Bauantrag erstmal unvollständig einreicht ?"

Ja, das ist logisch, es erwartet ja auch niemand, dass das Fehlen von Untrelagen auf Kosten der Bearbeitungsfrist gehen soll.

Seit der Vervollständigung der Unterlagen sind 2,5 Monate vergangen. Also wäre theoretisch in 2 Woche die 3-Monatsfrist um.

Meine Frage war dahingehend, ob auch die Anhörungen ( Nachbarn und Bauherr) die Frist unterbrechen. Also ob die Frist dann wieder neu zu laufen beginnt. Das sind ja in dem Sinne keine fehlenden Unterlagen.

: Ohne vollstänige Unterlagen kann eine Behörde nicht entscheiden. Warum sollte also eine Behörde weniger Bearbeitungszeit haben, nur weil ein Bauherr einen Bauantrag erstmal unvollständig einreicht ?

: Extrembeispiel:
: Sie reichen einen Bauantrag ohne Baupläne ein. Die Behörde fordert (umgehend) die Baupläne nach. Nach 2 Monaten und 3 Wochen schicken Sie die Baupläne zur Behörde und erwarten dann innerhalb einer Woche eine Baugenehmigung, da die 3 Monate ja nunmehr fast um sind ...

:
: Noch eine Anmerkung:
: Die ursprünglich genannten 3 Monate ergeben sich aus der bundesweit gültigen VwGO. Einige Bundesländer haben für Baugenehmigungsverfahren abweichende Vorschriften mit ggf. anderen Fristen erlassen. In diesen Bundesländern, gehen die spezielleren Vorschriften natürlich vor.

: : Die fehlenden Unterlagen wurden vor etwa 2,5 Monaten eingereicht. Danach waren aber noch die Anhörungen!

: : Haben die Anhörungen keinen Einfluss auf den Fristverlauf? Gilt für die Frist nur die Vollständigkeit der Unterlagen?





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