Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus


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Abgeschickt von ebo am 05 Dezember, 2011 um 18:14:09

Guten Tag.
Nehmen wir folgendes an:
Bauherr A entschließt sich mit Firma B (gleichzeitig Architekt, Bauunternehmer etc. in einer Person) ein Haus zu bauen.
Es würde nun nur eine mündliche Vereinbarung sowie ein Festpreisangebot über Summe X geben. Die Pläne werden gezeichnet und eingereicht. Bauantrag liegt vor. Nun würde es zu einem Nachbarschaftstreit über eine Stützmauer kommen. Firma B schlägt Bauherr A vor, das Haus lediglich zu spiegeln. Mehrkosten würden nicht anfallen weil in dem Fall keine Stützmauer benötigt wird. Bauherr A nimmt mürrisch das Angebot an. Pläne werden eingereicht und genehmigt. Firma B baut die Fundamente ein. Als Bauherr A nun einen Vertrag einfordert legt Firma B ein Festpreisangebot Summe x + 30.000 Euro vor. Begründet wird dieses mit mehr Stützmauer, mehr Klinker, mehr Bodenarbeiten und und. Bauherr A geht nicht auf dieses Angebot ein und stoppt alle Bauarbeiten. Bei 2 weiteren Gesprächen schlägt Firma B vor die Kosten zu senken indem man auf Garage verzichetet, nur 2-fach Verglasung etc. B ist also nicht kompromissbereit. Baustopp bleibt bestehen. A bittet um Bedenkzeit.

Das Vertrauen zu Firma B ist geschädigt. Darf Bauherr A sich eine neue Firma suchen die ggfl. ein anderes Haus plant was dann wieder im Kostenrahmen liegt? Muss Bauherr A alle bislang angefallenen Kosten bezahlen? Wer übernimmt ggfl. die Kosten für die Entsorgung der Fundamente? Weil das war ja nur eine Kompromisslösung.
Angefallen Kosten bislang: 2 Zeichnungen samt Statik. Einbau Boden. Einbau Fundamente.
Bezahlung bislang nicht erfolgt wegen Baustand. Kein schriftlicher Vertrag.
Meiner Meinung nach hätte B den A vor Einbau der Fundamente informieren müssen das sich die Summee deutlich erhöht. In diesem Fall hätte A auf die Einhaltung der ersten Planung bestandnen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus




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