Re: Abstellplatz - Zweckentfremdung?


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Abgeschickt von Bauamt am 09 Dezember, 2011 um 14:50:39:

Antwort auf: Re: Abstellplatz - Zweckentfremdung? von Becker am 08 Dezember, 2011 um 18:59:22:

Gegenmaßnahmen gegen was ?

Gegen die Nutzung eines Müllraumes als Abstellraum ?
Gegen die gerechte Aufteilung des vorhandenen Platzes unter den Eigentümern ?
Oder wollen Sie die Eigentümergemeinschaft dazu zwingen einen neuen Abstellraum zu bauen ?

Sind Sie eigentlich Miteigentümer oder Mieter ?

Außerdem wäre die Frage wie alt das Haus eigentlich ist, und welche baurechtlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung gültig waren (Stichwort: Bestandsschutz).

: Danke für die schnelle Antwort.

: Es liegt folgendes Problem vor: Der Abstellraum ist laut der Planbeschreibung, die dem Verwalter vorliegt, als Müllraum ausgezeichnet.

: Das Gebäude, bzw. der Plan wurde anstatt eines Abstellraumes mit einem Müllraum "abgezeichnet", obwohl ein Abstellraum laut Bauverordnung vorgeschrieben ist. Angenommen es ist eine grüne Unterschrift und Stempel auf dem Plan.

: Auch einmal angenommen... Es wurde durch die Eigentümer BESCHLOSSEN, dass jeder gleich viel Platz in dem recht kleinen Raum bekommt. Es sollen Käfige aufgestellt werden, die jedoch für Räder, Rollstühle und Kinderwagen zu klein sind.
: Es wurde auch BESCHLOSSEN, alle Räder raus.

: Hinweis: Die Müllbehälter sind ausserhalb gelagert.

: IST DIES RECHTENS???

: Besteht ein ANRECHT auf einen Abstellplatz, oder kann erwartet werden, dass eine 3 köpfige Familie
: 2 Räder und 1 Kinderwagen in der Wohnung unterstellt.

: Für vorgeschlagene Gegenmaßnahmen würde ich mich freuen.

: Vielen Dank!





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