Haftbarkeit des Bauausführenden


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Abgeschickt von galant am 13 Dezember, 2011 um 17:34:49

Hallo,
wie verhält man sich, wenn die bauausführende Firma nicht zu erreichen ist, wenn jegliche Kontaktaufnahme seitens des AN verhindert wird ?
Telefonate werden nicht beantwortet, Einschreiben werden nicht angenommen usw.
Die Baumängel werden nicht abgestellt, dafür flattert eine Zahlungsaufforderung nach der anderen ins Haus...




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