Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Dezember, 2011 um 21:31:49
Antwort auf: Umbauter Raum von Bernd Enzian am 17 Dezember, 2011 um 15:46:04:
Der umbaute Raum ermittelt sich entsprechend DIN 277 und beschreibt den "Brutto-Raum-Inhalt". Durch die Bezeichnung "Brutto" ergibt sich bereits, dass es eine umfassende, alle Bauteile berücksichtigende Berechnung ist. Es bleiben lediglich untergeordnete, gestalterische Elemente, wie Gesimse und Pilaster unberücksichtigt.
: Hallo Experten
: Wie wird denn eigentlich der "umbaute Raum" ^berechnet?
: Komkretes Beispiel:
: Ich habe ein Spielhaus für meine Kinder gebaut welches auf einer Plattform mit Stelzen steht (Stelzen sind 160 cm).
: Das Haus selber ist 200x160cm + 80cm überdachten Balkon. Die Firsthöhe (ab Plattform) beträgt 160cm.
: Frage: errechnet sich der umbaute Raum nur aus dem Haus selber oder zählen die Stützen und der Balkon ebenfalls dazu?
: Mit freundlichem Gruß
: Bern Enzian