Abgeschickt von Bernd Enzian am 18 Dezember, 2011 um 11:45:45
Antwort auf: Re: Umbauter Raum von Dirk Baumeister am 17 Dezember, 2011 um 21:31:49:
Danke für die Antwort.
Gilt das auch für Räume die ja eigentlich nicht "umbaut" sind? Die Stelzen auf denen das eigentliche Spielhaus steht haben ja keine Wände.
Gruß Bernd
: Der umbaute Raum ermittelt sich entsprechend DIN 277 und beschreibt den "Brutto-Raum-Inhalt". Durch die Bezeichnung "Brutto" ergibt sich bereits, dass es eine umfassende, alle Bauteile berücksichtigende Berechnung ist. Es bleiben lediglich untergeordnete, gestalterische Elemente, wie Gesimse und Pilaster unberücksichtigt.
: : Hallo Experten
: : Wie wird denn eigentlich der "umbaute Raum" ^berechnet?
: : Komkretes Beispiel:
: : Ich habe ein Spielhaus für meine Kinder gebaut welches auf einer Plattform mit Stelzen steht (Stelzen sind 160 cm).
: : Das Haus selber ist 200x160cm + 80cm überdachten Balkon. Die Firsthöhe (ab Plattform) beträgt 160cm.
: : Frage: errechnet sich der umbaute Raum nur aus dem Haus selber oder zählen die Stützen und der Balkon ebenfalls dazu?
: : Mit freundlichem Gruß
: : Bern Enzian