Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett ?


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Abgeschickt von Ronni am 23 Dezember, 2011 um 11:24:41:

Guten Tag!
Wir haben herausgefunden, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordert. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland ab 01.01.2011 nur noch Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Nun hat unser schlüsselfertig errichtetes schickes neues Häuschen aber sowas leider nicht, obwohl das Parkett nicht gerade billig war. Ist dies ein Mangel der zur Minderung berechtigt? Oder muss man erst Nachbesserung verlangen?

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Schöne Feiertage!
Gruß
Ronni



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