Ursprüngliche Geländehöhe für neuen Bauantrag


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Abgeschickt von Ralf Goebel am 04 Januar, 2012 um 21:00:16

Hallo,
bei unserem Altbau (1937) sollen nach Bauantragstellung für den Dachausbau die Abstandsflächen neu vermessen werden. Der Architekt hat die ursprünglichen Angaben von 1937 als Referenz zur Errechnung der Gebäudehöhe in seinem Plan aufgenommen. Nun stellt sich heraus, dass wegen einer später erstellten Garageneinfahrt vom Gelände bis zu maximal 80 cm abgetragen wurden.
Kann mir jemand sagen, wie normalerweise in solchen Fällen von den Ämtern verfahren wird, d.h. ob die ursprüngliche oder die neue Geländehöhe herangezogen wird?
Danke.
Ralf Goebel

PS: Kann man hier auch notfalls Ansichten reinstellen?




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