Re: Ursprüngliche Geländehöhe für neuen Bauantrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tim am 05 Januar, 2012 um 13:06:35:

Antwort auf: Ursprüngliche Geländehöhe für neuen Bauantrag von Ralf Goebel am 04 Januar, 2012 um 21:00:16:

Ich kann hier nur fŸr Ba-WŸ sprechen:
Wird im Rahmen eines Bauvorhabens eine neues GelŠnde erstellt, so wird schon dieses GelŠnde (selbst, wenn es erst jetzt bei der aktuellen Bauma§nahme wŸrden) fŸr die Berechnung der AbstandsflŠchen herangezogen
WENN
es eine baulich SINNVOLLE/NOTWENDIGE (bei AufschŸttungen ist man da besonders streng) VerŠnderung des GelŠndes ist. Bei Abgrabungen wird das neue niedrigere GelŠnde zum Bezugspunkt, wenn die Abgrabungen Ÿber schmale Abgrabungen an der Hauswand, die nur zu Belichtung und Zugang dienen (LichtschŠchte, KellereingŠnge) hinaus gehen. Eine Garageneinfaht geht also Ÿber diese Ma§ in jedem Falle hinaus und so wird das geschaffene Niveau neuer Bezugspunkt. Bei AufschŸttungen wŸrde genau abgewŠgt, ob sie baulich notwendig ist, um zu vermeiden, dass durch kŸnstliche AufschŸttungen geringere AbstandsflŠchen erreicht werden kšnnen und damit evtl. Nachbarn benachteiligt.

Gru§,
Tim



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]