Bauamt reagiert 2 Jahre nicht auf Widerspruch


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Abgeschickt von HeltaPerry am 06 Januar, 2012 um 17:20:39

Hallo liebe Sachkundige und Forenmitglieder,

angenommen, ein Bauherr wird im Oktober 2009, d.h. vor mehr als 2Jahren, wegen angeblicher "abweichender Bauusführung der Garage" gem. § 28 VwVfG NRW und § 55 OWiG von einem Kreisbaumt in NRW angehört. Hieraufhin antwortet der Bauherr fristgemäß und weist alle Vorwürfe über einen von ihm beauftragten Fachanwalt zurück. Hierfür fallen dem Bauherren natürlich nicht unerhebliche Kosten an.

Nun läßt das Bauamt aber über 2 Jahre nichts von sich hören.

Hier nun meine Fragen:
1. Ist das so normal oder muss nicht das Bauamt auch innerhalb einer Frist antworten?
2. Kann mann nach 2 Jahren nicht davon ausgehen, dass sich der Vorgang inzwischen erledigt hat oder
3. könnte es nicht sein, dass das Bauamt deshalb so lange herauszögert weil das Bauamt für die erheblichen Anwaltskosten aufkommen muss, wenn sich rechtssicher herausstellt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt war.
4. Sollte man nach nunmehr 2 Jahren nicht dem Bauamt schriftlich eine Frist für eine "rechtsmittelfähige Entscheidung"setzen?

Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Aussagen zu diesem Sachverhalt.



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