Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 13 Februar, 2012 um 23:04:31:

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung von Markus.B am 13 Februar, 2012 um 21:41:27:

Wenn ich es jetzt richtig verstehe, dann soll Nachbar A den Bauplan von Nachbar B über eine Nutzungsänderung unterschreiben.

Das ganze macht aber nur Sinn, wenn in dem Plan die neue Nutzung angegeben ist (also z.B. eine Werkstattnutzung o.ä.).
Nachbar B kann dann den Plan als Bestandteil eines Bauantrages bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Nachbar A hat dem Bauvorhaben bereits zugestimmt, wird von der Genehmigungsbehörde hierzu nicht mehr angehört und - falls eine Genehmigung erteilt wird - kann der NAchbar A sich nicht mehr gerichtlich gegen die Baugenehmigung wehren.

Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Genehmigungsbehörde den Bauantrag unabhängig von Nachbarunterschriften prüft. Die Unterschrift ist also kein Freifahrtschein eines Bauheern für eine Genehmigung.

: Guten Tag,
: es tut mir leid wenn ich die Frage etwas schlecht formuliert habe. Ich versuche es einmal zu verdeutlichen:
: Nachbar B will eine Nutzungsänderung für sein eigenes Grundstück von Nachbar A unterschrieben bekommen als Ausgleich für die Grenzbebauung der größeren Garage. Dies hat folgenden Hintergrund: Auf dem Grundstück von Nachbar B steht eine große Scheune die zur Zeit Landwirtschaftlich genutzt wird. Weil er aber in den nächsten Jahren mit der Landwirtschaft aufhört will er sich von Nachbar A vorab eine Nutzungsänderung (Freifahrschein für alles ?!?)unterschreiben lassen, da er noch nicht weiß was er mit der Scheune machen will. Nachbar A bekommt in dem Zuge die Garage genehmigt.

: Mir ist nur unklar was Nachbar A dem Nachbarn B mit einer Nutzungsänderung unterschreibt? Was darf Nachbar B damit machen?

: Mit freundlichen Grüßen
: Markus





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