Re: Geld einbehalt bei Neubau


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Abgeschickt von oberh am 12 Maerz, 2012 um 10:27:01

Antwort auf: Re: Geld einbehalt bei Neubau von Bolanger am 11 Maerz, 2012 um 08:12:27:

Das stimmt so nicht ...

Bitte ins BGB schauen:
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln

Lassen Sie sich bitte umgehend "in Natura" rechtlich beraten.



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