Verständnis zur LOB: Garage auf Grenze mit Hanglage


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Abgeschickt von Pluto am 05 April, 2012 um 12:45:29

Garage auf Grenze erbaut (Baden Württemberg).
Das Gelände ist abfallend. Höhe am Eingang der Garage 3m. Das Gelände fällt um 1m ab. D.h. die Garage am Ende hat eine Höhe von 3m + 1m sichtbares Fundament = 4m Wandhöhe. Länge der Garage = 7,1m.

Auszug aus der LOB:"Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

Bedeutet das lt. LOB der Höchste Punkt der Geländeoberfläche hier die 3m sind? Hat das 1m sichtbare Fundament keine Relevanz? Beträgt dann die Gesamtfläche auch nur 7,1m*3m=21,3sqm?




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