Abenteuerspielplatz soll durch zwei Häuser auf Minimalplatz verkleinert werden


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Rainer Horn am 09 April, 2012 um 19:14:07

Hallo
Wohne in einer beschaulichen Kleingemeinde in Nordbaden.
In meiner Strasse wo ich wohne(Sackgasse) ist gegenüber ein Grosser in die Jahre gekommener Abenteuerspielplatz,der dort seit fast 30 Jahren exestiert.Dieser Spielplatz,der auf Fläche der Gemeinde steht, soll nun zwei Wohnungen zum Opfer fallen und auf einen Platz Hinter den wohnungen auf einen kleinen Spielplatz reduziert werden.
Auf diesem Platz stehen auch viele grosse Birkenbäume,Büsche und Sträucher,die dann entfernt werden müssen.
Jetzt meine Frage: Müssen diese Bäume(die mehr als 30 Jahre alt sind) dann woanders zurück gebaut werden.Wenn ja,wo und wer Bezahlt das dann?
Gibt es eine eine Mindestgrösse für einen Spielplatz?
Kann man einen Abenteuerspielplatz einfach so ,,plattmachen''?
Würd mich über Antwort sehr freuen.
Schöne Grüsse aus dem Nordbaden




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]