Erneutes Begutachten gleicher Baumängel


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Abgeschickt von h.hausbauer am 25 April, 2012 um 11:45:55

An unserem Einfamilienhaus wurden nach der Abnahme zahlreiche Mängel festgestellt, u.a. statischer Art. Wir als Bauherren sind nach der Abnahme in Beweispflicht. Das Haus wurde 2006 fertiggestellt, seit dem gleichen Jahr lief ein Prozess gegen die Baufirma – im Rahmen dieses Prozesses wurden 2 gerichtlich bestellte Gutachten zu den Mängeln am Haus angefertigt. Dieser Prozess wurde mit einem Vergleich beendet, da die Baufirma den Bauherren mit Insolvenz gedroht hat, falls die Bauherren weiter klagen.
Unser Anwalt hat uns als Bauherren empfohlen, gegen den Architekten, Statiker und Bauleiter in einer Person zu klagen, da dieser womöglich Versichert ist und die Klage nicht wie die Baufirma "zurückweisen" kann. Der Anwalt hat uns sinngemäß gesagt – die beiden Gutachten mit eindeutigen Aussagen zu den Mängeln können im Rahmen Prozesses gegen den Architekten und Bauleiter verwendet werden, es müssen keine weitere Gutachten zu den Mängeln am Haus angefertigt werden, es wird also keine weitere finanzielle Belastungen der Bauherren geben (außer den Gerichts- und Anwaltskosten)".

Jetzt hat aber das Gericht in einem Beweisbeschluss beschlossen, noch ein Gutachten zu den Mängeln am Haus anfertigen zu lassen, also praktisch zu den gleichen Fragen, die bereits in den beiden vorherigen Gutachten eindeutig geklärt sind. U.a. wurde von einem der Sachverständigen (Statiker) die Aussage getroffen (in einer Verhandlung, ist gerichtlich Protokolliert), dass die Mängelbeseitigung der statischen Mängel am Haus nur durch einen Neubau möglich ist (Sanierung der Mängel ist also nicht möglich). Trotzdem fragt das Gericht im aktuellen Beweisbeschluss "Welche Arbeiten sind erforderlich, um die Mängel zu beseitigen?" und "Welche Kosten werden hierfür entstehen?".
Das Gericht hat nicht begründet, warum die gleichen Fragen jetzt noch einmal "begutachtet" werden sollen. Das Gericht direkt dürfen wir nicht nach den Gründen fragen. Unser Anwalt hat nur sinngemäß gesagt "ich weiß nicht warum das Gericht das Gutachten beauftragt hat, es macht keinen Sinn, aber ich habe keine rechtlichen Mitteln, den Beweisbeschluss zu verändern, wir müssen die Erstellung des Gutachtens abwarten".

Frage: Ist es wirklich so, dass das Gericht einfach ein Gutachten in Auftrag geben kann, das die Bauherren bezahlen müssen (der erste Kostenvorschuss beläuft sich auf 5.000,00 €), ohne den Bauherren zu begründen, warum? Was können die Bauherren tun, wenn auf Anfrage des Anwaltes das Gericht einfach keine Antwort schickt?

Können die Bauherren gegen die wiederholte Begutachtung gleicher Fragestellungen rechtlich etwas tun?

Danke!




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