Re: §35 Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück


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Abgeschickt von Murphy am 28 Mai, 2012 um 22:56:22

Antwort auf: Re: §35 Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück von Dirk Baumeister am 26 Mai, 2012 um 14:00:21:

Bundesland Bayern. Dort ist diese 7-Jahres-Regel nur für Landwirte gelockert.

Gehen wir von einem Eigenheim aus...... wie ist die "Nutzung", die noch in den letzten 7 Jahren Bestand hatten sollte, nachweisbar? Muss man diese Nachweisen? Was ist, wenn ein Eigenheim ein "Zweitheim" war, welches zur Hälfte der Woche immer genutzt wurde?



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