Re: Zugang zum Garten gehört noch Bauträger


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Abgeschickt von Bauamt am 30 Mai, 2012 um 22:50:08:

Antwort auf: Re: Zugang zum Garten gehört noch Bauträger von wlimax Möller am 30 Mai, 2012 um 20:35:19:

Es ist Ihrem Kaufvertrag zu entnehmen, welches Grundstück oder welche Grundstücke Sie gekauft haben. Da sollte es eigentlich keine Missverständnisse geben können.

Die Frage wäre eher, ob Ihr Anwesen eigentlich ordnungsgemäß erschlossen ist.
Haben Sie ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht (ggf. sogar Leitungsrecht) über den (privaten) Weg zu Ihrem Grundstück ?
Falls nicht wäre hier evtl. ein Ansatzpunkt nachträgliche Forderungen gegenüber dem Verkäufer zu stellen.

Sie sollten sich an einen Fachanwalt wenden, um die Grundstückssituation und Ihren Kaufvertrag prüfen zu lassen.


: Hätte es nicht so sein dürfen das wir nach dem Kauf des Hauses als Miteigentümer des Flurstückes mit gemeinsamen Wegerecht eingetragen würden? Der Bauträger hat uns bestätigt das er am Anfang selbst nicht wusste das es nur ihn gehört, bzw. ging er auch davon aus das der Weg öffentlich war! Erst nach Befragung des Bauamtes wurde uns versichert das er als alleinige Besitzer drinsteht.

: PS. Ort ist Koblenz




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