Re: wärmedämmung Grenzbebauung


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Abgeschickt von nicole touray am 12 Juli, 2012 um 15:32:01

Antwort auf: Re: wärmedämmung Grenzbebauung von oberh am 12 Juli, 2012 um 11:00:08:

Danke für die Antwort,

tschuldigung.. Ich war beim Katasteramt und habe die Bauübersicht von denen bekommen. Das Vermessungsamt ist sich aber selbst nicht sicher in wieweit ihre daten stimmen, da mein haus 1960 gebaut wurde. Sie sagen ich solle ggf das Grundstück neu vermessen lassen um Klarheit zu haben. Nie Nachbarn haben ihr Haus umgebaut/ verbreitet und dabei die 3.00 m Grenze unterschritten, das konnte auch das Katasteramt klar erkennen und am PC abmessen. es sind nurnoch 2.60m auf einer Zufahrtslänge von 1m um die es geht. Zusätzlich ist aufgefallen, das die Garage weiter Hinten gelegene Garageder Nachbarn 20 cm auf meinem Grundstück liegt. Grunddienstbarkeiten habe ich auf meinem Objekt nicht eingetragen.

Gruss

Nicole

: Hi!

: Das "Bauamt" ist garantiert nicht der richtige Ansprechpartner für Grundstücksgrenzen.
: Sie verfügen auch nicht über Unterlagen, die verbindliche tatsächliche Aussagen über Grenzabstände hergeben.

: Das Gleiche gilt für "Nachbarn", die eigene Interessen vertreten.

: Wirklich hilfreich ist hier zunächst einmal das Vermessungs- und Katasteramt.
: Ist die Garage katastermäßig eingemessen, dann lässt sich hier ein Bezug zur Grundstücksgrenze kostengünstig ermitteln.

: LG Olaf




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