Re: wärmedämmung Grenzbebauung


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Abgeschickt von oberh am 17 Juli, 2012 um 11:58:45

Antwort auf: Re: wärmedämmung Grenzbebauung von nicole touray am 12 Juli, 2012 um 15:32:01:

Hi Nicole!

Beim Katasteramt erhälst Du eine Liegenschaftskarte mit allen Flurstücksgrenzen und im optimalen Falle mit allen einmessungspflichtigen Gebäuden.

Diese Daten werden aber ja nicht aus der Luft gegriffen, sie werden aus dem so genannten Zahlennachweis abgeleitet.

Haben die Herrschaften beim Katasteramt nun in diese Zahlennachweise gesehen - oder nicht?
Oder war es doch nur die Liegenschaftskarte?

Natürlich - je weiter wir in die Vergangenheit gehen, desdo "schlechter" ist die Qualität der Vermessungen.
Doch 1960 ... ?

Du hast davon gesprochen, dass das "Bauamt" Dir bestätigt hat, dass Du ca. 10 cm von der Grenze entfernt stehst mit Deinem Gebäude.
Woher stammt diese Information?

Hat der Nachbar für seinen Anbau eine Baugenehmigung?
Sind Planung und Ausführung identisch?
Handelt es sich bei ihm um einen Schwarzbau?
Lg
Olaf




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