Abgeschickt von H.Stiller am 19 Juli, 2012 um 19:44:40
Ausgangssituation:
Geteiltes Grundstück mit entsprechendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Vordergrundstück für das hintere Grundstück.
Es fallen erhebliche Regen- und Schmelzwassermengen an.
Kann der Eigentümer des Vordergrundstücks zur Kostenminimierung eine erhöhte Bordsteinkante quer an die beidseitige Grundstücksgrenze setzen?
Auswirkungen:
Es würden eine Stolperfalle und eine Art Damm entstehen, der das anfallende Wasser nur zu einem bestimmten Teil abhält.
Die Bordsteinkante der Zufahrt müsste ständig quer überfahren werden.
Darf der verursachende Eigentümer eine derartige Bebauung/Behinderung und damit nur eine Teillösung zur Wasserversickerung auf seinem Grundstück vornehmen?