Bestandsschutz / Din-Norm


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hans Müller am 06 August, 2012 um 12:03:07:

Liebe Experten,

im Bundesland NRW wird eine Brüstungshöhe für Fenster von min. 90 cm vorgeschrieben. Sollte die Brüstungshöhe der Verbauten Fenster niedriger sein, muss eine entsprechende Absturzsicherung angebracht werden, welche wiederum eine Höhe von 90cm bei geöffnetem Fenster gewährleistet.

Wie verhält sich dies bei Gebäuden vor 1970 bzw. ggf. älter? Gab es mal eine Norm, welche eine geringere Brüstungshöhe zuließ? Seit wann existiert die Norm für die Brüstungshöhe? Sollte es diese Norm auch bereits vor 1970 gegeben haben, gibt es dann abweichungen in der Norm zur Regelung der Absturzsicherung?

Diese Fragen sind selbstverständlich allgemein zu verstehen und beziehen sich nicht auf einen konkreten Fall.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hans Müller



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]