Re: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden?


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Abgeschickt von Bolanger am 28 September, 2012 um 09:39:55:

Antwort auf: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden? von lalu am 28 September, 2012 um 01:43:24:

Hallo,

als Mieter haben Sie zwei Möglichkeiten: Mindern Sie die Miete, weil die Wohnung ohne Ihr Verschulden nicht mehr dem Zustand bei Einzug entspricht, oder ziehen Sie um.

Bei der Mietminderung sollten Sie sich aber fachlichen Rat einholen, denn schnell ist die Minderung unangemessen hoch, damit geraten Sie in Mietrückstand und er Vermieter kann Ihnen kündigen.

Grüße,

Bolanger


: Hallo,
: ich wohne in der Innenstadt im 4.Stock(5.Stock ist Dachboden) eines Mehrfamilienhauses.
: Ich habe in meinem Wohnzimmer 2 große Fenster, eins zur Südseite und eines nach Westen.
: Im Westen befindet sich eine Straße und im Süden habe ich erst so 20m Natur und dann ein Nachbargebäude, eine alte Schule oder Uni Gebäude, die schon Ewigkeiten leer steht.
: Unsere Grundstücksgrenze im Süden endet an der Gebäudemauer.
: Nun wurde alles im Süden komplett verkauft, also ab unserer Gebäudemauer.
: Unser Vermieter hat mir nun erzählt, dass nebenan alles abgerissen und neue Mehrfamilienwohnungen mit Tiefgarge und Geschäfte und Bistros etc. gebaut werden soll.
: Das Gebäude soll direkt an unserer Südseite anschliessen. Die wollen also mein Fenster komplett zumauern.
: Der Vermieter meinte zu mir er hätte keine Lust auf einen Rechstreit gegen so einen großen Immobilienkäufer um viel Zeit und Geld zu investieren und am Ende nichts dagegen machen zu können.
: Wie ist das den mit mir?, kann ich irgendwas unternehmen, dass die nicht mein Fenster im 4.Stock zubauen? Habe ich wenigstens anrecht auf Entschädigung?

: Gruß
: lalu





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