Eingangsvorbau


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Abgeschickt von Olaf Sch. am 01 Oktober, 2012 um 11:57:17

Ich habe bei meinem alten Haus den Eingangsvorbau erneuert. Der Bruchsteinsockel blieb erhalten.
Die Behörder möchte einen Bauantrag. Aktzeptiert mich aber nicht als Entwurfsverfasser und möchte einen Standsicherheitsnachweis.

Ich selbst Tischlermeister habe das neue Holzständerwerk in einem Fachbetrieb als Abbund bestellt.

Gilt eine Eingangsvorbau nicht als "untergeordetes Gebäude"?

Gibt es keinen Handlaugsspielraum was den Entwurfsverfasser (Architekt) betrifft?



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