Re: Bauvertragstext


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Oktober, 2012 um 09:23:38

Antwort auf: Bauvertragstext von Christian Peters am 07 Oktober, 2012 um 17:44:44:

: Wie verbindlich sind Preise in einem "Komplettpreisangebot" einzuhalten, wenn in einem Angebotstext bei jedem Gewerk steht: "Ausführung als Stundenlohnarbeiten. Diese können nicht genau kalkuliert werden, sie werden deshalb nach angefallenem Aufwand berechnet. Sie erhalten hierüber Tagesberichte. Die nachfolgend genannten Mengen sind aus der Erfahrung geschätzte Werte." Wann muss der Bauherr informiert werden, wenn die Kosten über den geschätzten Angebotspreis hinauslaufen?


Ein Komplettpreisangebot war es ja wohl offensichtlich nicht, wenn Stundenlohnarbeiten je nach angefallenem Aufwand abgerechnet werden sollten. Woraus wollen Sie denn hinaus?




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