Einfriedung


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Abgeschickt von Bernd Hamm am 29 Oktober, 2012 um 20:57:44

Ich habe eine neue Eigentumswohnung in Berlin gekauft in einem Haus mit 12 Eigentümern. Frage: Was genau muss als Einfriedung des Grundstücks vorgesehen werden? Gehört z.B. am Waldrand der vollständige und sichere Schutz gegen das Eindringen von Wildschweinen dazu? Ist dafür der Verkäufer oder sind die Käufer zuständig?
Danke für jede Hilfe.



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