Abgeschickt von Bettina Göttling am 31 Oktober, 2012 um 06:39:17
Guten Morgen
Ich hatte vor eine paar Tagen den Beitrag "FEINSTEINZEUG". Nun möchte der Fliesenleger und ich der Verkaufsfirma der Fliesen eine Mangelankündigung schreiben. (Beratungsfehler - Fliesen nicht pflegeleicht sondern Reingungskosten extrem, eventuell Austausch der Fliesen (300 qm) Ich hätte gerne das BGB §-en in der Formulierung, insbesondere auf den Beratungsfehler bezogen. Könnt Ihr mir weiterhelfen..Danke