Re: Glasbausteine durch normles Fenster ersetzen ?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 November, 2012 um 13:00:29:

Antwort auf: Glasbausteine durch normles Fenster ersetzen ? von Matze am 14 November, 2012 um 13:59:31:

hallo Matze,
normalerweise müssten Neubauten -mit Fenster- einen Mindestabstand von 3 m zur Grenze einhalten. Bei Altbauten haben Sie im Regelfall einen Bestandsschutz.
Haben Sie keine 3m Grenzabstand?

Sofern aus Gründen des Brandschutz keine anderen Anforderungen bestehen, "greift" dann Ihr:
Gesetz über das Nachbarrecht
(Nachbarrechtsgesetz - NRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996
Zum 15.11.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
3
Abstand von Lichtöffnungen
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß vor Lichtöffnungen in der Außenwand eines Nachbargebäudes, die einen Ausblick auf sein Grundstück gewähren, auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen eingehalten werden, die, rechtwinklig zur Außenwand und in Höhe der Lichtöffnung gemessen, eine Tiefe von mindestens 1,80 m haben und in der Breite auf jeder Seite mindestens 0,60 m über die Lichtöffnung hinausreichen.
(2) Das Verlangen nach Absatz 1 kann nicht gestellt werden für Lichtöffnungen, die verschlossen sind und nicht geöffnet werden können und entweder mit ihrer Unterkante mindestens 1,80 m über dem Fußboden des zu erhellenden Raumes liegen oder undurchsichtig sind.
(3) Das Verlangen nach Absatz 1 kann nicht gestellt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder das Vorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 5 und 6 der Landesbauordnung, zulässig ist. Nach Ablauf von zwei Monaten seit Zugang der Benachrichtigung nach § 55 der Landesbauordnung ist das Verlangen ausgeschlossen. Die Frist wird auch dadurch gewahrt, daß nach § 55 der Landesbauordnung Einwendungen oder Bedenken erhoben werden.





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