Re: Glasbausteine durch normles Fenster ersetzen ?


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Abgeschickt von Matze am 15 November, 2012 um 16:31:19

Antwort auf: Re: Glasbausteine durch normles Fenster ersetzen ? von bodo hermann in gruppe t�rkis architekten am 15 November, 2012 um 13:00:29:

: hallo Matze,
: normalerweise m�ssten Neubauten -mit Fenster- einen Mindestabstand von 3 m zur Grenze einhalten. Bei Altbauten haben Sie im Regelfall einen Bestandsschutz.
: Haben Sie keine 3m Grenzabstand?

: Sofern aus Gr�nden des Brandschutz keine anderen Anforderungen bestehen, "greift" dann Ihr:
: Gesetz �ber das Nachbarrecht
: (Nachbarrechtsgesetz - NRG)
: in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996
: Zum 15.11.2012 aktuellste verf�gbare Fassung der Gesamtausgabe
: 3
: Abstand von Licht�ffnungen
: (1) Der Eigent�mer eines Grundst�cks kann verlangen, da� vor Licht�ffnungen in der Au�enwand eines Nachbargeb�udes, die einen Ausblick auf sein Grundst�ck gew�hren, auf dem Nachbargrundst�ck Abstandsfl�chen eingehalten werden, die, rechtwinklig zur Au�enwand und in H�he der Licht�ffnung gemessen, eine Tiefe von mindestens 1,80 m haben und in der Breite auf jeder Seite mindestens 0,60 m �ber die Licht�ffnung hinausreichen.
: (2) Das Verlangen nach Absatz 1 kann nicht gestellt werden f�r Licht�ffnungen, die verschlossen sind und nicht ge�ffnet werden k�nnen und entweder mit ihrer Unterkante mindestens 1,80 m �ber dem Fu�boden des zu erhellenden Raumes liegen oder undurchsichtig sind.
: (3) Das Verlangen nach Absatz 1 kann nicht gestellt werden, wenn keine oder nur geringf�gige Beeintr�chtigungen zu erwarten sind oder das Vorhaben nach �ffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den �� 5 und 6 der Landesbauordnung, zul�ssig ist. Nach Ablauf von zwei Monaten seit Zugang der Benachrichtigung nach � 55 der Landesbauordnung ist das Verlangen ausgeschlossen. Die Frist wird auch dadurch gewahrt, da� nach � 55 der Landesbauordnung Einwendungen oder Bedenken erhoben werden.

Alles klar dann weiß ich Bescheid , Vielen Dank





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