Fertigstellungsfrist nach Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Stefan am 21 November, 2012 um 07:41:44

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Käufer kauft Wohnung in zu sanierendem Altbau. Der Verkäufer ist gleichzeitig Bauherr für die Sanierung.
Die Frist zur Fertigstellung hängt von der Baugenehmigung ab.

Was bedeutet denn diese Situation für den Käufer, sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung über Gebühr (und entgegen der gesetzlichen Regelung) verschleppen? Denn dem Käufer könnten ja dadurch Probleme entstehen (gekündigte Wohnung, erhöhte Finanzierungskosten, ...).


Vielen Dank,
Stefan




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]