Re: Änderungen im Bauantrag


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 November, 2012 um 22:38:00:

Antwort auf: Änderungen im Bauantrag von Uwe am 28 November, 2012 um 20:18:11:

hallo Uwe,
....Wie weit kann ich von der genehmigten Bauzeichnung abweichen, ohne einen neuen Bauantrag stellen zu müssen?.....eigentlich garnicht....
Sie haben bereits Ihre Baugenehmigung erhalten.
Jetzt soll die Ausführung aber doch noch geändert werden.
Dafür müssen Sie einen Nachtrag zum Bauantrag einreichen.
Es müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die die geänderte Planung beinhalten.
Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist befristet, ihre Geltungsdauer ist je nach Landesrecht verschieden; sie beträgt ein Jahr, zwei oder drei Jahre



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