Re: Spitzboden = Wohnfläche?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Januar, 2013 um 14:25:19

Antwort auf: Re: Spitzboden = Wohnfläche? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Januar, 2013 um 23:30:39:

Ich kann den Interpretationsansatz nachvollziehen ... teile die Interpretation jedoch nicht.

Sie interpretieren die Zuordnung des Satzteils "außerhalb der Wohnung" als nur dem Kellerersatzraum zugehörig. Ich bin der Meinung, dass sowohl Abstellräume als auch Kellerersatzräume nur dann nicht der Wohnfläche zugeordnet werden sollen, wenn sie sich außerhalb der Wohnung befinden.

Ein Abstellraum (oder auch Kellerersatzraum) innerhalb der Wohnung dient dieser unmittelbar durch die Staumöglichkeit von sperrigen oder ungern im Zusammenhang mit anderen Dingen verstauten Gegenständen, wie Bügelbrett, Besen, Staubsauger, Reinigungsgeräte, Leitern. Auch als Speise- oder Vorratsraum sind diese Flächen unmittelbar dem Wohnen zuzuordnen. Im Gegensatz dazu sind Abstell-, Keller- und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung eher der Nutzung "Lagern" zuzuordnen, da dort dann mit der Unterbringung von Kartons, Werkzeug und ähnlichem zu rechnen ist.

Dass Kellerräume separat unter Nr. 1 a) bereits gelistet werden ist für meine Interpretation unschädlich, denn es heißt unter b) ja nicht Kellerräume sonder Kellerersatzräume, die, wie die Abstellräume auf gleicher Ebene wie die Wohnung liegen können, was bei Kellerräumen in der Regel nicht der Fall ist.

: hallo Dirk,
: ich habe auch nicht gesagt, dass das Bad ein Aufenthaltsraum ist......
: Nicht jedoch zur Grundfläche hinzugerechnet werden dürfen jedoch die Flächen von "Zubehörräumen".
: Unter Zubehörräumen sind Räume zu verstehen, die nicht dem dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt zu unmittelbaren Wohnzwecken, gleichwohl aber mittelbar Wohnzwecken dienen.
: Ich halte mich nicht dauernd oder vorübergehend in einem Abstellraum auf, auch nicht nach einem Ehestreit.....
: Leider ist es immer wieder eine Fehlinterpretation, denoch aber der Wortlaut der WofiV....
: 3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
: 1.Zubehörräume, insbesondere:
: a)Kellerräume,

: Achtung...

:
: b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,

:
: ein Wort -und- und schon falsch interpretiert....

:
: c)Waschküchen,
: d)Bodenräume,
: e)Trockenräume,
: f)Heizungsräume und
: g)Garagen,
: Gemeint sind zu 1.b)
: Abstellräume
: und Kellersatzräume ausserhalb der Wohnung.
: .....Kellerräume werden ja schon unter 1.a) ausgeschlossen.....
: Eigentlich müsste es also richtig heissen:
: Artikel 1, § 2, Absatz 3:
: Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen von Zubehörräumen (insbesondere: Kellerräume, Abstellräume, Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen), von Räumen, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Geschäftsräume.




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