Re: Spitzboden = Wohnfläche?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Januar, 2013 um 23:30:39:

Antwort auf: Re: Spitzboden = Wohnfläche? von Dirk Baumeister am 14 Januar, 2013 um 19:46:31:

hallo Dirk,
ich habe auch nicht gesagt, dass das Bad ein Aufenthaltsraum ist......
Nicht jedoch zur Grundfläche hinzugerechnet werden dürfen jedoch die Flächen von "Zubehörräumen".
Unter Zubehörräumen sind Räume zu verstehen, die nicht dem dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt zu unmittelbaren Wohnzwecken, gleichwohl aber mittelbar Wohnzwecken dienen.
Ich halte mich nicht dauernd oder vorübergehend in einem Abstellraum auf, auch nicht nach einem Ehestreit.....
Leider ist es immer wieder eine Fehlinterpretation, denoch aber der Wortlaut der WofiV....
3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1.Zubehörräume, insbesondere:
a)Kellerräume,

Achtung...


b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,


ein Wort -und- und schon falsch interpretiert....


c)Waschküchen,
d)Bodenräume,
e)Trockenräume,
f)Heizungsräume und
g)Garagen,
Gemeint sind zu 1.b)
Abstellräume
und Kellersatzräume ausserhalb der Wohnung.
.....Kellerräume werden ja schon unter 1.a) ausgeschlossen.....
Eigentlich müsste es also richtig heissen:
Artikel 1, § 2, Absatz 3:
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen von Zubehörräumen (insbesondere: Kellerräume, Abstellräume, Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen), von Räumen, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Geschäftsräume.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]