Definition: durch Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle


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Abgeschickt von cmla am 22 Januar, 2013 um 11:53:23

gibt es eine genaue Definition der für "Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle" im Bezug auf den 2. Rettungsweg?
Es geht ja lt. Bauordnung darum, einen 2. Rettungsweg für den fliehenden zur Verfügung zu stellen und auch darum, der Feuerwehr bei nicht Nutzbarkeit des ersten rettungswegs den Zugang zur Einheit zu gewähren.
Folgende Situation ist zu lösen: Ich habe eine Situation in einem Dachgeschoss (wieder) herzustellen, die über den 2. Rettungsweg vefügt (Kunde hat ein Objekt mit teils illegal ausgebautem Dachgeschoss erworben).
Ist nach Erfahrung folgender Weg realisierbar: Ausstieg aus der Wohnung über ein Oberlcht und fest montierter Leiter auf die Dachfläche, dann weg über das Dach in ein 2. Treppenhaus im Objekt, dort wieder über eine Leiter durch ein Oberlicht runter ins Treppenhaus. Natürlich von Ausstieg bis zum Wiedereinstieg ins Gebäude alle mit entsprechender Absturzsicherung (Brüstung) auf einer Stahlrostkonstruktion?
Ich hoffe, dass jemand sowas schon mal in der Praxis durchführen konnte. (Anleitern ist in dem Bereich auf Grund der Grundstückssituation nicht möglich)
viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
cmla



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