Erschließungsbeitrag für Hinterlandbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Februar, 2013 um 10:39:30:

Hallo,

in meinem Bekanntenkreis geht es gerade mächtig rund mit dem Häuslebauen und es tauchen immer wieder spannende Fragen auf. Ich selbst bin ja kein Baurechtsexperte, habe nur ein gefährliches Halbwissen, aber vielleicht weiss hier jemand Rat zu der Frage.

Bekannte haben ein Haus im Hinterland gebaut, der klassische Fall eines großen Elterngrundstückes mit Elternhaus vorne an der Straße, Neubau im Garten dahinter.

Nun fordert die Gemeinde nach Fertigstellung einen Kanalanschlussbeitrag.
Interessanterweise war das Grundstück schon immer an den Kanal angeschlossen und die Eltern haben vor 50 Jahren oder so schon den Kanalanschlussbeitrag gezahlt. Nun argumentiert die Gemeinde aber, dass sich der damalige Anschlussbeitrag lediglich auf den vorderen Teil des Grundstückes bezog und niemand vorhersehen konnte, dass hinten nochmals gebaut wird. Dass der damalige Beitrag nach Straßenfrontlänge bemessen wurde und damit eigentlich schon das ganze Grundstück abdeckt scheint keinen zu interessieren.

Wie sieht's denn damit aus? Ist sowas zulässig oder müsste es "einmal bezahlt, dann ist es abgegolten" gelten?

Gruß,

Bolanger






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