Re: Rohbaufertigstellung


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Abgeschickt von bauinteressierter am 06 Mai, 2013 um 16:52:34

Antwort auf: Re: Rohbaufertigstellung von Bolanger am 06 Mai, 2013 um 15:35:07:

Vielen Dank für siese schnelle Antwort. Pauschal würde ich den Fall dahingehend ergänzen, dass die Baugenehmigung bestimmt erloschen ist und sich der Rohbau auf einem Privatgrundstück ohne eine Klausel bezüglich einer festgelegten Bebauungszeit befindet. Ich weiss, dass bei Bauanträgen z. B. das Bauvorhaben meist in die Umgebung passen muss. Wenn ein solches Bauvorhaben nun aber nie fertig gestellt wurde, passt sich das unfertige Objekt ja nun nicht wirklich in die Umgebung ein. Deshalb würde mich in einem solchen Fall interessieren, ob der Besitzer einer solchen "Bauruine" dazu veranlasst werden kann, diese fertig zu stellen.




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