Behandlung bereits vorher zulässiger Vorhaben in der Bauleitplanung (§1a Abs.3 letzter Satz BauGB)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Mai, 2013 um 08:32:22

In §1a Abs.3 letzter Satz heißt es

„Ein Ausgleich [von Beeinträchtigunen von Natur und Landschaft] ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe [respektive Beeinträchtigungen...] bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“

Ich gehe davon aus, daß es heißen müßte „Ein Ausgleich [für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft] ist nicht für Vorhaben erforderlich, soweit die bereits vor der planerischen Entscheidung als Eingriff zugelassen wurden“.

Denn im Gesetz ist m.E. der Fehler enthalten, daß zum einen (falsch)„zulässig“ statt (richtig) „zugelassen“ und zum anderen (falsch) „die Eingriffe“ statt (richtig) „legale Eingriffe“ formuliert wurde.

Näheres siehe unter p1a.schwarzwurzel.info (Begründung)




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]