Geländer bei Kellertreppe


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Abgeschickt von russi am 21 Mai, 2013 um 07:07:38

Hallo ich hätte folgende Frage:
Ein Zweifamilienwohnhaus in Bayern in einer Stadt. Kelltreppe hat kein Geländer, da mann sonst mit dem Auto die Tür nicht mehr aufbekommt, wenn mann einparkt. Es besteht somit Absturzgefahr. Der Hauseigentümer wohnt selbst im Haus, ist sich der Gefahr bewusst, ändert aber nichts. Der Hauseigentümer hat mit der Mieterin gesprochen, dass dies so nicht zulässig ist und auf die Gefahr hingewiesen. Für die Mieterin ist es auch kein Problem. Die Hauptstrasse geht gleich an der Kellertreppe vorbei und das Grundstück ist nicht umzäunt.
Nun zur Frage: Wenn ein Kind der Mieterin runterfällt, wer trägt dann die Schuld?
Wenn ein Fremder sich zufällig auf das Grundstück begibt und runterfällt, wer trägt dann die Schuld?



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