Bauaufsichtliche Auflagen


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Abgeschickt von Mike am 21 August, 2013 um 10:05:48

Hallo,
wir sprechen hier von einem Industriebetrieb.
Sobald die Bauaufsicht Auflagen macht müssen sie auch eingehalten werden.
Aber nur wenn diese auch schriftlich dokumentiert sind?
Oder reicht eine mündliche Aussage des Mitarbeiters der Bauaufsicht aus um die Auflagen rechtskräftig zu machen?

mfg




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