Re: Bau einzelner Doppelhaushälfte Baugenehmigung


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 15 September, 2013 um 21:01:49:

Antwort auf: Bau einzelner Doppelhaushälfte Baugenehmigung von Deniz Damli am 14 September, 2013 um 15:09:37:

M.E. schießen Sie in die falsche Richtung: Den Fehler macht nicht Ihr Nachbar, sondern das Landratsamt. Bei Doppelhaushälften kann derjenige der zuerst baut/beantragt in gewissem Umfang diktieren, welche Möglichkeiten der Zweite hat.
Einen rechtlichen Grund, Ihnen die Baugenehmigung zu verweigern, solange der Nachbar nichts beantragt hat, sehe ich nicht. (Könnte sich aber aus parallel von Ihnen abgeschlossenen sonstigen Verträgen ergeben).



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