Re: Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 - 28 BauGB


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Abgeschickt von Volker am 30 Mai, 2005 um 11:10:17

Antwort auf: Re: Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 - 28 BauGB von K.D. am 30 Mai, 2005 um 07:27:30:

Danke für die schnelle Antwort.

1. Gegen das Vorkaufsrecht haben wir die Käufer als auch der Verkäufer Widerspruch eingelegt.
2. Ich habe mir den Flächennutzungsplan einmal besorgt und festgestellt, dass die Fläche um die es hier geht als Wohnbaufläche vorgesehen ist. Z. Zt. wir diese jedoch nur als Grünfläche genutzt was wohl unerheblich ist.
Meiner Meinung nach können wir (Verkäufer und wir als Käufer)nur dagegen angehen wenn wir belegen können, dass es sich bei dem Grundstück nicht um eine Aussenfläche handelt.
Deshalb meine Frage, was ist eine Aussenfläche nach §24 (1) Nr. 5?
Wie gesagt ist das Grundstück von 3 Seiten her mit bebauten Grundstücken umgeben nur die 4.te Seite grenzt an ein Feld.

Ich kann einen Plan vorlegen auf dem dies gut ersichtlich ist.
Wer kann mir hier weiterhelfen?

Gruß

Volker




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