überstehender Nußbaum


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Abgeschickt von MD am 01 Juli, 2005 um 09:08:27:

Hallo,

auf meinem Grundstück befindet sich ein ca. 30 Jahre alter Nußbaum.
Dieser ragt auch max. 1,5 Meter über unsere Grenze zu unserem Nachbaren. Allerdings befindet sich alle überstehenden Äste oberhalb der Laufhöhe, so dass dies beim Laufen nicht störend ist. Es geht auch keine Gefahr für den Nachbarn aus. Die Äste befinden sich am Zugangsweg zum Haus des Nachbarn und sind auch weit weg vom Haus.
Der Nachbar wünscht nun, dass ich alle überstehenden Äste abschneide.
Die Frage ist, ob er dies verlangen kann und ob ich diesem nachkommen muss. Ich denke auch an §910 BGB, woraus ich entnehme, dass er dies nicht verlangen kann, wenn der Baum ihn nicht beeinträchtigt, was eindeutig nicht der Fall ist.

Danke im voraus für die Antworten,
MD





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