Re: überstehender Nußbaum


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Abgeschickt von Ulinas am 06 Juli, 2005 um 08:35:51:

Antwort auf: überstehender Nußbaum von MD am 01 Juli, 2005 um 09:08:27:

Besteht in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung? Auf diese Weise könnte das Abschneiden evtl. sogar verboten sein. Allerdings sollten sie friedlich zu Ihrem Nachbarn sein und gemeinsam mit diesem einige Äste zurückschneiden schon allein der lieben Nachbarschaft willen und weil der Baum ja tatsächlich sehr eng an der Grenze steht. Ob sie dies müssen ist eine andere frage zu der sie im Internet shon viele Urteile finden zum bsp. über yahoo.de oder google.de. Ist der Nachbar rechtsschutzversichert so wird er kostenlos austesten können, ob das Gericht nicht doch teilweise eine Beeinträchtigung annimmt. Das kann dann teuer werden.
http://www.baeumeundrecht.de

: Hallo,

: auf meinem Grundstück befindet sich ein ca. 30 Jahre alter Nußbaum.
: Dieser ragt auch max. 1,5 Meter über unsere Grenze zu unserem Nachbaren. Allerdings befindet sich alle überstehenden Äste oberhalb der Laufhöhe, so dass dies beim Laufen nicht störend ist. Es geht auch keine Gefahr für den Nachbarn aus. Die Äste befinden sich am Zugangsweg zum Haus des Nachbarn und sind auch weit weg vom Haus.
: Der Nachbar wünscht nun, dass ich alle überstehenden Äste abschneide.
: Die Frage ist, ob er dies verlangen kann und ob ich diesem nachkommen muss. Ich denke auch an §910 BGB, woraus ich entnehme, dass er dies nicht verlangen kann, wenn der Baum ihn nicht beeinträchtigt, was eindeutig nicht der Fall ist.

: Danke im voraus für die Antworten,
: MD





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