Re: Haus neu gebaut - keine öffentliche Zuwegung


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Abgeschickt von Nils am 14 Juli, 2005 um 15:32:51

Antwort auf: Haus neu gebaut - keine öffentliche Zuwegung von StefanB am 14 Juli, 2005 um 14:54:45:

Hallo,

die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde muss bei jedem Antrag prüfen, ob die Erschließung gesichert ist - entweder über öffentliche Wege oder über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf privaten Flächen.

Dabei verläßt sie sich normalerweise auf einen Auszug aus der Katasterkarte. In dieser müssen alle Grundstücke einzeln verzeichnet sein. Sollten sich Grundstücksveränderungen durch Teilungen o.ä. ergeben, müssen diese durch einen Vermesser vermessen und entsprechend in der Katasterkarte eingetragen werden.

Ob da nun der Vermesser einen Fehler gemacht hat oder nicht, kann ich ohne Einblick in den Lageplan Ihres Bauantrags nicht beurteilen. Sollte jedoch der Streifen Ihres Nachbarn eingezeichnet gewesen sein, ist es ein klarer Fehler der Gemeinde.

Nun mal so am Ende: Wie konnten Sie eigentich bauen, wenn Ihr Nachbar Ihnen keine Genehmigung der Nutzung seines Grundstücks eingeräumt hat?



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