Re: Ärger mit Vorbesitzer aus Zwangsversteigerung


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Abgeschickt von Linearnetrik am 22 Juli, 2005 um 12:09:12

Antwort auf: Re: Ärger mit Vorbesitzer aus Zwangsversteigerung von ingo am 22 Juli, 2005 um 09:48:26:

: Fakt ist mit dem Zuschlag, gehört Euch das Haus, mit allem was darin ist. Der alte Besitzer hat kein Recht mehr das Haus zu betreten oder irgendwelche Ansprüche zu stellen, Ihr könnt natürlich auch keine Ansprüche gegen ihn stellen.


DEMNACH KÖNNTEN WIR IHM IM GEGENZUG AUCH KEINE MONATSMIETE IN RECHNUNG STELLEN FÜR DIE ZEIT, IN DER ER UNS NICHT INS HAUS GELASSEN HAT ?

ER WAR DER MEINUNG, DASS WIR OHNE SEIN ENTGEGENKOMMEN, IHM ZUM AUSRÄUMEN SOGAR BIS ZU 3 MONATEN ZEIT LASSEN HÄTTEN MÜSSEN UND WENN WIR DAGEGEN ANGEGANGEN WÄREN, HÄTTE SICH DAS DURCH EINE GEGENKLAGE SEINERSEITS AUF MINDESTENS EIN HALBES JAHR RAUSGEZÖGERT.


Ein Tip: Geht mal zu dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes aus der Zwaangsversteigerung und er soll Euch darüber mal Infos geben, diese sind kostenlos, anstatt zu einem Anwalt zu gehen.


DANKE FÜR DEN TIPP. WERDEN WIR MACHEN.





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