alte Grenzbebauung NRW


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Abgeschickt von Martina Müller am 18 August, 2005 um 20:30:40

Unser Haus steht an drei Seiten auf der Grundstücksgrenze (Baujahr ca. 1925), sogenannte Hinterhofbebauung. Es ist zweigeschossig und hat z.Z. ein bündiges Flachdach (Teerpappe)und ist nicht gedämmt oder verputzt.
Da wir den Kauf trotz allem in Erwägung ziehen stellen sich einige Fragen:
Aus Energiespargründen muss die Fassade gedämmt und verputzt werden (ca. 18 cm). Müssen die Eigentümer der Grenzgrundstücke z.B. das Aufstellen eines Gerüstes hinnehmen oder falls die Dämmung tatsächlich aufgebracht wird: müssen die Eigentümer eventuell auch die 18 cm Überbauung akzeptieren (Baulast ???).
Das Dach sollte nach Expertenmeinung auch überständig gebaut werden.
Bis zu wieviel cm sind denn da möglich bzw. müssen hingenommen werden.
Können auf den grenzseitigen Gebäudeseiten nachträglich Fenster eingebaut werden?





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