Re: Innen- oder Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 16:26:40

Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von P.Trisha am 05 September, 2005 um 13:55:18:

Holla ... da ist eine allgemeine baurechtliche Einschätzung ohne Ansicht der Pläne kaum erfolgreich um eine sichere Beurteilung vorzunehmen und benötigt eher eine Rücksprache mit einem Fachanwalt für öff. Baurecht inkl. Erfahrung in der Anfechtung von nicht erteilten Baugenehmigungen nach § 34/35.

: Dass die Einordnung für die Aufhebung der Überplanung keine Bedeutung hat, ist mir klar.
: Sie spielt aber für die Inzidentprüfung bzgl. eines Anspruches auf Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines allgemeinen Erstattungsanspruches eine Rolle.
: Das ist ein ziemlich verschachtelter Fall, der einen schnell verwirrt.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]